Krytox™ GPL 214 besteht aus Perfluorpolyether (PFPE), einem flüssigen und sehr reaktionsträgen Fluorpolymer sowie aus MoS2 als Hochdruckadditiv und Polytetrafluorethylen (PTFE) als funktionalem Verdicker. Neben der eindickenden Wirkung sorgt das verwendete PTFE für höhere Stabilität und eine größere Sicherheit durch zusätzliche Notlaufeigenschaften. Das Hochdruckfett Krytox™ GPL 214 besitzt herausragende chemische, thermische und mechanische Eigenschaften. Krytox™ GPL 214 ist sehr temperatur- und extrem druckbeständig, nicht entflamm- und nicht brennbar. Es ist sauerstoffverträglich, chemisch inert und damit resistent gegenüber aggressiven Chemikalien. Im Vergleich zu herkömmlichen Schmierstoffen überzeugt Krytox™ GPL 214 durch eine deutlich längere Lebenszeit, höhere Stabilität und größere Zuverlässigkeit. Krytox™ GPL 214 migriert auch bei hohen Temperaturen nicht, ist silikon- und chlorfrei und gibt keine flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in die Atmosphäre ab. Die fluorierten Öle und Fette der Krytox™ Serie kommen bevorzugt dort zum Einsatz, wo eine vollständige Nichtentflammbarkeit, Sauerstoffverträglichkeit sowie Resistenz gegenüber aggressiven Chemikalien gewünscht sind. Krytox™ GPL 214 ist in herkömmlichen Lösungsmitteln unlöslich. Für die Verdünnung, Reinigung und Entfernung von Krytox™ Produkten sind spezielle Lösungsmittel erforderlich.
Produktdetails
Produktname:
Krytox GPL 214
Hersteller:
Chemours
Produktkategorie:
Fett
Unterkategorie
Fluoriertes Fett für hohe Lasten
Grundöl
PFPE
Verdicker bzw. Festschmierstoff
PTFE
Additiv
MoS2
Aussehen
Schwarz
Minimale Temperatur
'-51 °C
Maximale Temperatur
179 °C
Viskositätsindex
124
Viskosität bei 20°C
180 cSt
Viskosität bei 40°C
60 cSt
Viskosität bei 100°C
9 cSt
Die hier dargestellten Produkte stellen nur einen kleinen Teil unseres Sortiments dar. Vor der Verwendung eines Produktes sollten Sie mit einem unserer Anwendungstechniker sprechen. Weitere Informationen über dieses und über andere Produkte sind auf Anfrage erhältlich. Alle hier genannten Produkte unterliegen dem Markenrecht. Abbildungen sind beispielhaft und entsprechen nicht immer den tatsächlichen Gebindeeinheiten.